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CODE OF CONDUCT

Code of Conduct Georg Jos. Kaes GmbH: Sicherung der Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette

Dieser Verhaltenskodex zur Sicherung der Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette stellt die Wertebasis dar, die einen verbindlichen Handlungsrahmen für Georg Jos. Kaes GmbH, Ihre Partner und Lieferanten bildet. Wir, d.h. die Georg Jos. Kaes GmbH, achten bei sich selbst und bei Ihren Geschäftsbeziehungen auf die Umsetzung sozialer und umweltbezogener Mindeststandards. Auf Grundlage des Amfori/BSCI Code of Conduct Georg Jos. Kaes GmbH den vorliegenden Verhaltenskodex entwickelt, um Mindeststandards bei Ihren Geschäftspartnern in den unterschiedlichen Ländern zu regeln. 

 

Dieser Code of Conduct dient als Mindeststandard zur Sicherung der Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette und ist die Grundlage für die Geschäftsbeziehungen von Georg Jos. Kaes GmbH mit Ihren Lieferanten. 

 

Verbot von Korruption und Bestechung

Wir tolerieren keine Form der Korruption, Bestechung und Erpressung. Wir trennen grundsätzlich private von geschäftlichen Interessen und vermeiden so Interessenskonflikte oder Nachteile für uns und unsere Vertragspartner. Geschäftliche Beziehungen und Kontakte dürfen daher weder zum eigenen nach zum fremden Vorteil genutzt werden.

 

Fairness im Wettbewerb
Wir wählen unsere Vertragspartner einzig auf Basis von Qualität, Preis sowie Eignung der Leistung aus. Absprachen oder Informationsaustausch zu Preisen, Lieferbeziehungen und deren Konditionen unter Wettbewerbsgesichtspunkten sind unzulässig.

 

Verantwortung für Verbraucherinteressen, Produkte und Dienstleistungen
Die Georg Jos. Kaes GmbH und Ihre Vertragspartner halten für die in ihren Geschäftseinheiten angebotenen Produkte und Dienstleistungen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie Konventionen der ILO und UN ein. Bei Widersprüchlichen Regelungen gelten diejenigen die den Arbeitnehmern und der Umwelt den umfangreichsten Schutz bieten. 

 

Verbot von Kinderarbeit
Wir lehnen ausbeuterische Kinderarbeit entschieden ab. Dabei halten wir uns an die von der ILO gesetzten Standards zu Kinderarbeiten und die jeweils national geltenden Gesetze.

 

Verbot der Zwangsarbeit
Wir lehnen Zwangsarbeit ab. Niemand darf unter Androhung einer Strafe zur Arbeit gezwungen werden oder gegen seinen Willen beschäftigt werden.

 

Fairer Umgang
Wir verurteilen jegliche Form körperlicher Misshandlung und deren Androhung, sexuelle und andere psychische sowie physische Belästigung.

 

Diskriminierungsverbot
Wir tolerieren keine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, ethnischer Herkunft, Alter, Nationalität, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialer Herkunft oder politischer Anschauung.

 

Arbeitszeiten und Vergütung
Wir halten uns an die jeweils national geltenden gesetzlichen bzw. branchenüblichen geltenden Höchstarbeitszeiten und erwarten dies von Vertragspartnern. Die Gesamtvergütung soll die Lebenshaltungskosten decken und entspricht mindestens den jeweiligen nationalen Mindestlöhnen. Die Bezahlung erfolgt regelmäßig und mindestens monatlich. 

 

Die regelmäßige Höchstarbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer nicht mehr als 48 reguläre Stunden pro Woche arbeiten müssen. Von der ILO festgelegten Ausnahmen sind möglich. Der Einsatz von Überstunden soll eine Ausnahme bleiben, freiwillig sein und gesondert vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden.

 

Organisations- und Tarifverhandlungen
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Bildung von unabhängigen und freien Arbeitnehmerorganisationen und Führung freier Verhandlungen über Tarife und Rechte von Arbeitnehmern. Die Beschäftigten dürfen wegen der Wahrnehmung dieser Rechte nicht eingeschränkt oder diskriminiert werden.

 

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Wir sorgen für ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld und halten die jeweils geltenden Gesetze und Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. Insbesondere Jugendliche sollen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Umständen ausgesetzt werden, die ihre Entwicklung gefährden. Beschäftigte sollen regelmäßig über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geschult werden. Dies erwarten wir auch von den Vertragspartnern.

 

Umweltschutz
Wir setzen uns für den Schutz von Ressourcen über die gesamte Lieferkette ein und arbeiten stetig daran, den Anteil nachhaltig gewonnener Rohstoffe in unseren Produkten zu erhöhen und negative ökologische und soziale Auswirkungen bei der Herstellung zu minimieren. Die Geschäftstätigkeit – auch die von Vertragspartnern – wird auf erhebliche Umweltauswirkungen überprüft und wirksame Richtlinien und Verfahren zu deren Minimierung festlegt. Maßnahmen sind umzusetzen und zu dokumentieren, die angemessen die nachteiligen Auswirkungen auf die Gemeinschaft, natürliche Ressourcen und die Umwelt insgesamt reduzieren.

 

Betriebliche Umsetzung
Lieferanten betreiben Managementsysteme, mit denen die vorgeschriebenen umweltbezogenen und sozialen Standards, sowohl in den eigenen Werken, als auch in denjenigen der Zulieferer, eingeführt werden können. Die Einhaltung wird überwacht. Arbeitnehmer werden über diese geforderten Standards informiert und haben zu diesem Zugang. Ein betriebliches Meldewesen für Verstöße wird eingerichtet und Arbeitnehmer, die Meldungen machen, dürfen deswegen nicht diszipliniert oder benachteiligt werden. Die Umsetzung der Umwelt- und Sozialstandards kann jederzeit entweder durch die Georg Jos. Kaes GmbH oder durch einen beauftragtes Prüfinstitut kontrolliert werden.